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Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen
Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen
Die Westbalkan-Regelung ist für die Situation der Menschen aus der Ukraine nicht geeignet. Wir bleiben aber solidarisch mit den Geflüchteten und bieten Schutz.
Um Rechtssicherheit zu haben, warten Sie doch noch die wenigen Tage und stellen Ihren Antrag ab dem 27. Juni.
Der Krieg in der Ukraine erfordert eine gesamteuropäische Antwort, auch im Hinblick auf die Fluchtmigration. Wir als CDU/CSU setzen uns daher für eine europäische Regelung auch über das nächste Jahr hinaus ein. Ein deutscher Sonderweg, wie eine einseitige Ausweitung der Westbalkan-Regelung, wäre weder im Interesse Europas noch der Ukraine.
Eine Ermessenseinbürgerung aus dem Ausland für ehemalige Deutsche ist nach § 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bereits jetzt schon möglich
Ein gesamteuropäischer Ansatz ist dabei allerdings getrennten und wohlmöglich unterschiedlichen nationalen Lösungen stets vorzuziehen.