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Wenn die CDU in Thüringen in Regierungsverantwortung kommt, wollen wir mit einer Initiative über den Bundesrat den sogenannten Rechtskreiswechsel, durch den alle neu ankommenden Ukrainer sofort in den Bürgergeldbezug kommen, beenden. Künftig neu ankommende Ukrainer sollen, wie alle anderen Schutzsuchenden auch, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns der Problematik bewusst sind und an einer schnellen und praktikablen Lösung arbeiten.
Das Vorhaben wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits beschlossen und umgesetzt. Sie finden die Regelung in § 30 Satz 2 und 3 AufenthG.
Ihre Frage betrifft das Aufenthaltsrecht. Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für dieses Thema ist Stephan Thomae.
Wir haben uns insbesondere vorgenommen, beim Ehegattennachzug die erforderlichen Sprachnachweise zu vereinfachen bzw. den Sprachnachweis erst in Deutschland zu verlangen.