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Linda Teuteberg
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Frage von Guido S. •

Im Koalitionsvertrag unter Integration, Migration, Flucht ist beschrieben, daß Ehegatten den A1-Sprachnachweis auch erst nach Ankunft erbringen können. Wann wird diese Regelung endlich realisiert?

Sehr geehrter Frau Teuteberg, m Koalitionsvertrag ist unter Integration, Migration, Flucht festgeschrieben, dass Ehegatten den A1-Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen können.

Wann wird diese Regelung endlich umgesetzt? Ich bin seit 2 Jahren verheiratet und meine venezolanische Frau erhält trotzdem keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Sie hat es bisher nicht geschafft diesen Abschluss zu erbringen, da es ihr sehr schwer fällt deutsch zu lernen. Hat Sie deswegen weniger Rechte?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

Ihre Frage betrifft das Aufenthaltsrecht. 

Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für dieses Thema ist Stephan Thomae. Sie erreichen sein Büro unter der E-Mail-Adresse stephan.thomae@bundestag.de.

Freundliche Grüße

Team Teuteberg

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