Im Koalitionsvertrag unter Integration, Migration, Flucht ist beschrieben, daß Ehegatten den A1-Sprachnachweis auch erst nach Ankunft erbringen können. Wann wird diese Regelung endlich realisiert?
Sehr geehrter Herr Boginski, im Koalitionsvertrag ist unter Integration, Migration, Flucht festgeschrieben, dass Ehegatten den A1-Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen können.
Wann wird diese Regelung endlich umgesetzt? Ich bin seit 2 Jahren verheiratet und meine venezolanische Frau erhält trotzdem keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Sie hat es bisher nicht geschafft diesen Abschluss zu erbringen, da es ihr sehr schwer fällt deutsch zu lernen. Hat Sie deswegen weniger Rechte?
Ich verstehe Ihre Sorgen und die schwierige Situation, in der Sie und Ihre Frau sich befinden. Der Sprachnachweis für Ehegatten beim Nachzug ist ein komplexes Thema, das viele Menschen unserer Gesellschaft betrifft.
Aktuell arbeiten wir intensiv an der Neuregelung verschiedener migrationspolitischer Themenfelder, einschließlich des Familiennachzugs. Die Thematik des Sprachnachweises gehört zum Komplex der Familien- und Arbeitsmarktintegration, zu dem bereits erste Entwürfe skizziert wurden. Dabei berücksichtigen wir auch die bestehende Benachteiligung von Inländern gegenüber dem Ehegattennachzug zu Ausländern, die historisch gewachsen ist. Ursprünglich war in jedem Fall ein Sprachnachweis erforderlich, jedoch haben Rechtsprechung und EU-Gesetzgeber in der darauffolgenden Zeit Ausnahmen für den Nachzug zu Ausländern geschaffen, die für den Nachzug zu Deutschen nicht greifen.
Wir sind uns bewusst, dass gerade in der aktuellen Situation, in der viele Migranten nach Deutschland kommen, migrationspolitische Vorhaben nur ganzheitlich betrachtet und dem Praxistest unterzogen werden können. Dennoch halten wir an den Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag fest und setzen uns kontinuierlich für deren Umsetzung ein.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns der Problematik bewusst sind und an einer schnellen und praktikablen Lösung arbeiten. Ihr Anliegen und die Bedürfnisse vieler anderer Betroffener sind uns wichtig und treiben uns in unserer Arbeit an. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass solche gesetzlichen Änderungen oft Zeit in Anspruch nehmen, da sie gründlich vorbereitet und abgestimmt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Boginski