Warum will die CDU eher den Arbeitslosen als Asylbewerbern ans Geld? Sollte man nicht Asylleistungen statt Bürgergeld kürzen? Sollten Ukrainer nur noch Asyl-Leistungen erhalten?
S.g.Hr.Worm,leider beantwortet ihr Kollege Hr Voigt keine Fragen,sie dagegen sind fleißig beim beantworten,daher hier meine Fragen:
1.1.Warum forderte Voigt im TV-Duell Steuererleichterungen eher durch Kürzungen des Bürgergeld möglich zu machen,statt wie von Höcke gefordert bei Asylbewerberleistungen?Warum schießt die CDU immer gegen Arbeitslose,nicht jeder Arbeitslose ist ein fauler Schmarotzer und ist selbstverschuldet in dieser Situation, sondern braucht eher mehr Unterstützung.
1.2.1.Warum denkt die CDU nicht darüber nach,im Stil von Polen/Ungarn,die Asylbewerberleistungen während der Antragsphase auf eine trockene/sichere Unterkunft und 3 Mahlzeiten am Tag zu reduzieren?
1.2.2.Abgelehnte Asylbewerber haben nach 18 Monaten Anspruch auf sogenannte Analogleistungen sollte dies nicht geändert werden?
2.Wie stehen sie dazu,hier lebenden Ukrainern das Bürgergeld zu entziehen und sie als Asylbewerber zu behandeln?Laut Medien könnten dadurch etwa 865 Mio. Euro eingespart werden.
Sehr geehrter Herr F.,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Antwort zu Frage 1.1.
Fraglos ist nicht jeder Arbeitslose faul. Allerdings ist Arbeitslosigkeit nicht gleichzusetzen mit Bürgergeldbezug. Zunächst gibt es das ALG I. An dem will die CDU selbstverständlich nichts kürzen. Zum Bürgergeld ist zu sagen, dass mittlerweile mehr als 50 % der Bürgergeldempfänger keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die Aussage von Herrn Höcke, bei Asylbewerberleistungen zu kürzen, geht dahingegen fehl, dass die Bezugsdauer der Leistungen nach dem AsylbLG für die meisten über das Asylsystem zugewanderten nur sehr kurz ist. Will man also wirklich bei Leistungen für diese Gruppe ausländischer Personen kürzen, so muss man eine Reform des Bürgergeldes angehen. Dass arbeitswillige Bürgergeldempfänger mehr Unterstützung brauchen, sehen wir genauso. Gerade deshalb stehen wir zum Prinzip des Förderns und Forderns. Mit unserem Vorschlag zur Einführung einer Grundsicherung, die das Bürgergeld ersetzen soll, verfolgen wir das Ziel, die Menschen so zu unterstützen, dass sie zurück in den Arbeitsmarkt kommen können. Wir wollen sie nicht unnötig in einem staatlichen Alimentationssystem festhalten. Wer nicht arbeiten kann, hat natürlich auch bei der Grundsicherung die volle Unterstützung der Solidargemeinschaft sicher.
Antwort zu Frage 1.2.1.
Hauptausschlaggebend für die Attraktivität sind unserer Ansicht nach die Leistungen nach Beendigung des Verfahren und nicht während des Verfahrens. Wenn in Deutschland eine Ablehnung konsequent zu einer Abschiebung führen würde und Leistungen nach einer Ablehnung drastisch reduziert werden würden, dann würde eine bessere Versorgung mit Leistungen während der Antragsphase keinen Pull-Faktor darstellen.
Antwort zu Frage 1.2.2.
Mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz erhalten Asylbewerber nun drei Jahre statt 18 Monate lang Asylbewerberleistungen. Zudem schränkt die Rechtsprechung des BVerfG die Spielräume bei Einschränkungen ein. Grundsätzlich streben wir, wie bereits dargestellt, eine Reform des Leistungsbezuges für Personen aus dem Asylsystem an. Keinesfalls kommt für uns die von Rot-Rot-Grün vehement geforderte Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der damit einhergehende direkte Bürgergeldbezug ab Tag 1 für alle ankommenden Asylbewerber in Betracht.
Antwort zu Frage 2.
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag setzt sich konsequent dafür ein, den Bürgergeldbezug für Ukrainer zu beenden. Im Thüringer Landtag haben wir bereits mit einem eigenen Antrag (Drucksache 7/9240) die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Der Abstimmliste können Sie entnehmen, wie die Abgeordneten des Thüringer Landtags im Einzelnen abgestimmt haben. Auffällig ist, dass zahlreiche Abgeordnete der AfD-Fraktion nicht an der Abstimmung teilgenommen haben.
Wenn die CDU in Thüringen in Regierungsverantwortung kommt, wollen wir mit einer Initiative über den Bundesrat den sogenannten Rechtskreiswechsel, durch den alle neu ankommenden Ukrainer sofort in den Bürgergeldbezug kommen, beenden. Künftig neu ankommende Ukrainer sollen, wie alle anderen Schutzsuchenden auch, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Henry Worm MdL