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Michael Kellner
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Frage von Guido S. •

Im Koalitionsvertrag unter Integration, Migration, Flucht ist beschrieben, daß Ehegatten den A1-Sprachnachweis auch erst nach Ankunft erbringen können. Wann wird diese Regelung endlich realisiert?

Sehr geehrter Herr Kellner, im Koalitionsvertrag ist unter Integration, Migration, Flucht festgeschrieben, dass Ehegatten den A1-Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen können.

Wann wird diese Regelung endlich umgesetzt? Ich bin seit 2 Jahren verheiratet und meine venezolanische Frau erhält trotzdem keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Sie hat es bisher nicht geschafft diesen Abschluss zu erbringen, da es ihr sehr schwer fällt deutsch zu lernen. Hat Sie deswegen weniger Rechte?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir sehr leid, dass Ihre Frau immer noch keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten hat.

Wir haben uns in der Regierung im Bereich der Familienzusammenführung vorgenommen, sehr viele Verbesserungen und Vereinfachungen einzuführen. Denn die Visumsbeantragungen und der Familiennachzug dauern derzeit viel zu lange. Wir haben uns insbesondere vorgenommen, beim Ehegattennachzug die erforderlichen Sprachnachweise zu vereinfachen bzw. den Sprachnachweis erst in Deutschland zu verlangen. Die Umsetzung steht derzeit noch aus. Wir hoffen, dass wir bald bei diesem komplizierten System Vereinfachungen herbeiführen können, denn dieser Zustand ist für viele Ehepaare eine harte Belastung. 

Ich wünsche Ihrer Frau und Ihnen alles Gute.

Viele Grüße

Michael Kellner

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