Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
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Sie können dann also die US-amerikanische Staatsangehörigkeit beantragen und behalten gleichzeitig die deutsche.
Ich hoffe, dass wir das Gesetz zeitnah verabschieden können, um in Deutschland lebenden Ausländern und Menschen, die im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung einwandern möchten, eine echte Perspektive auf Integration und Zugehörigkeit bieten zu können. Einen genauen Zeitplan bei diesem Thema kann ich Ihnen leider nicht geben.
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
Innerhalb der Bundesregierung arbeiten wir vertrauensvoll zusammen. Die Ressortabstimmung zwischen allen Bundesministerien gehört hier zu den üblichen Schritten.
Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen. Das hat den ganzen Prozess aufgehalten.