wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
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Für ehemalige Deutsche ist keine automatische Wiedereinbürgerungen vorgesehen. Sie müssen also eine Wiedereinbürgerung (dann unter den neuen Bedingungen der erlaubten Mehrstaatigkeit) bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.
Ein Nachweis von C1-Kenntnissen über den Berufsabschluss ist aktuell nicht vorgesehen
Der formalen Bindung zu einem Menschen durch eine Ehe kann gesetzgeberisch insofern gut Rechnung getragen werden, als dass dieser Bindung rechtssicher dokumentiert werden kann und eine Ehe auf Dauer angelegt ist. Sonstige (Liebes-)beziehungen sind gesetzestechnisch in der Regel schwieriger zu fassen und lassen sich auch in vielen Fällen schon aus dem Grund nicht mit einer Ehe gleichsetzen, als dass sie kurzlebiger sein können und auch keinen besonderen Schutz durch die Verfassung erfahren, wie er in Art. 6 GG geregelt ist.
Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.
Das Ziel der Chancenkarte ist es, dass sich Menschen bereits während der Arbeitssuche mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten können