Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.07.2023

Für ehemalige Deutsche ist keine automatische Wiedereinbürgerungen vorgesehen. Sie müssen also eine Wiedereinbürgerung (dann unter den neuen Bedingungen der erlaubten Mehrstaatigkeit) bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.

Portrait von Konstantin von Notz
Antwort von Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
• 22.11.2023

Der formalen Bindung zu einem Menschen durch eine Ehe kann gesetzgeberisch insofern gut Rechnung getragen werden, als dass dieser Bindung rechtssicher dokumentiert werden kann und eine Ehe auf Dauer angelegt ist. Sonstige (Liebes-)beziehungen sind gesetzestechnisch in der Regel schwieriger zu fassen und lassen sich auch in vielen Fällen schon aus dem Grund nicht mit einer Ehe gleichsetzen, als dass sie kurzlebiger sein können und auch keinen besonderen Schutz durch die Verfassung erfahren, wie er in Art. 6 GG geregelt ist.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.07.2023

Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.

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