Hakan Demir
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Frage von Daniela S. •

C1 Zertifikat trotz abgeschlossene Berufsausbildung?

Sehr geehrter Herr Demir,

Vor ein paar Monaten habe ich meine Berufsausbildung mit Noten besser als 2 erfolgreich abgeschlossen und eine entsprechende Urkunde erhalten. Als ich die Ausbildung begonnen habe, habe ich einen B2-Nachweis vorgelegt. Nach zweieinhalb Jahren konnte ich mein Deutsch verbessern.

Ich würde gerne wissen, ob eine abgeschlossene Berufsausbildung mit sehr guten Leistungen ausreichend ist, um das C1-Niveau nachweisen zu können, oder ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Wie üblich in Deutschland...

Vielen Dank und beste Grüße

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Das Sprachniveau C1 ist nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung für die beschleunigte Einbürgerung nach bis zu 3 Jahren vorgesehen. Diese beschleunigte Einbürgerung setzt neben den Sprachkenntnissen besondere berufliche oder schulische Leistungen oder herausragendes ehrenamtliches Engagement voraus. Ein Nachweis von C1-Kenntnissen über den Berufsabschluss ist aktuell nicht vorgesehen. Für die nach der Reform nach 5 Jahren zu erfolgenden Einbürgerung wird weiterhin das Sprachniveau B1 ausreichen. Eine Ausbildung ist bisher als Ersatz für den Sprachnachweis B1 akzeptiert, was ich für sehr sinnvoll halte und was auch weiterhin so praktiziert werden sollte. 

Viel Erfolg und mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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