![Hakan Demir Hakan Demir](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/2021-07-28%2016.44.10.jpg?itok=K1KgeNWb)
Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass die aktuelle Regelung in ihrer Flexibilität eine gute Regelung ist und Menschen in verschiedenen Lebenssituationen gerecht werden kann.
Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass die aktuelle Regelung in ihrer Flexibilität eine gute Regelung ist und Menschen in verschiedenen Lebenssituationen gerecht werden kann.
Im Gegenteil, wir nehmen die Situation sehr ernst und haben bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen.
Sie können sich einbürgern lassen - sofern Sie natürlich alle Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen -, ohne Ihren derzeitigen Pass zu verlieren
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag. Ehemalige deutsche Staatsangehörige, heutige Ausländer, müssen ebenso einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform ändern wir unter anderem die Zugangsvoraussetzungen, den deutschen Pass zu erlangen.
Ich kann Ihnen einen aktuellen Zwischenstand vermelden: Nach jetzigem Stand der Beratungen ist davon auszugehen, dass die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert wird.