(...) Das Gesetz über die Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg, das damals CDU wie SPD befürwortet und beschlossen hatten, hat vor ca. 14 Jahren im Volksentscheid keine Mehrheit der Bevölkerung erhalten. (...)
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(...) Grundsätzlich stehe ich der Möglichkeit von Länderfusionen wie sie der Artikel 29 des Grundgesetzes (Neugliederung des Bundesgebietes) vorsieht, positiv gegenüber. Es muss jedoch im konkreten Einzelfall geprüft werden, inwiefern eine Fusion sinnvolle Effekte bringt und vor allem auch gesellschaftlich gewollt wird. (...)
(...) Die Diskussion über die Zusammenlegung von Bundesländern, nicht nur im Bereich Mitteldeutschland, sondern bundesweit, wird aber weiter geführt werden müssen. Denn es ist beispielsweise nun einmal so, dass sich gut neun Millionen Einwohner in Mitteldeutschland tatsächlich 325 Abgeordnete, drei Ministerpräsidenten und an die 30 Ministerien leisten. (...)
Sehr geehrter Herr Goedecke,
(...) In der Tat ist es so, dass die Berliner Regierungskoalition und insbesondere das Wirken der LINKEN in dieser Koalition besonders kritisch betrachtet werden. Das ist ganz selbstverständlich, denn in dieser Koalition muss DIE LINKE praktisch zeigen, was sie wie unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen umsetzen kann. Wir sind mit den Genossinnen und Genossen des Berliner Senates und der Abgeordnetenhausfraktion dazu übrigens stets in engem Kontakt. (...)
(...) 3) Unseren Informationen zur Folge, ist für die Ausstellung von Geburtsurkunden tatsächlich nur das Standesamt zuständig, welches die Geburt bekundet hat. Zur Beantragung eines neuen Dokuments muss der Bürger immer persönlich erscheinen, da auf den Anträgen sofort unterschrieben wird. (...)