Frage an Brigitte Zypries von Jens G. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Zypries,
mich würde interessieren, wer die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen bei Online-Auktionshäusern überwacht.
Beispiel: Der Handel mit Edelmetallen ist gem. §38 GewO ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. Wie kann es aber sein, dass private Verkäufer trotzdem nachweislich gewerblich beim größten Online-Auktionshaus mit Edelmetallen handeln? Auch eine Entrümpelungsfirma ist auf dem Gebiet sehr aktiv.
Das Auktionshaus reagiert bei diesbezüglichen Meldungen überhaupt nicht und lässt private Verkäufer seit Monaten munter weiter gewerblich handeln. Auktionshäusern droht wohl trotz wissentlicher Verstöße seiner Mitglieder gegen bestehende Verordnungen keine Strafe oder sehe ich das falsch?
Mit freundlichem Gruß
Jens Goedecke
Sehr geehrter Herr Goedecke,
für Fragen aus dem Bereich des Gewerberechts ist mein Kollege zu Guttenberg zuständig. Das Kontaktformular für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie finden Sie unter:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/kontakt.html
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries