(...) In Deutschland sind diese Maßnahmen nicht erlaubt, weil es keine Rechtsgrundlage gibt. Ich bin mir sehr sicher, daß deutsche Behörden das geltende Recht einhalten. Ich bin mir nicht sicher, daß andere Personen oder Einrichtungen ebenso gesetzestreu sind. (...)
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(...) Die Bundesrepublik Deutschland ist als Nichtkernwaffenstaat Mitglied der NATO. Die Allianz setzt zum Schutz des Bündnisses auf die Wirkung von Abschreckung, zu der auch Nuklearstreitkräfte des Bündnisses beitragen. (...)
(...) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff ist von zentraler Bedeutung für die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung. Zu den Mindeststandards gehören aber nicht nur besonders große Gefahren oder besonders schwere Straftaten als Voraussetzung für eine Online-Durchsuchung, sondern auch Richtervorbehalt, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Benachrichtigungspflichten - wenn man die Online-Duchsuchung politisch überhaupt will. (...)
(...) Was die "Umprogrammierbarkeit" oder auch die Nutzung der so erkannten Einfallstore angeht, sprechen Sie einen heiklen Punkt an. Deutschland sollte ein Interesse daran haben, dass die PCs im Land sicherer werden und nicht selber Programme entwickeln, die auf die Existenz von Schwachstellen angewiesen sind. (...)
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
(...) Ich kann Ihnen nicht sagen, wann ein Ergebnis vorliegt. Es gibt gegenwärtig beim BKA nicht einmal eine ausgereifte Technologie für die Online-Durchsuchung. Diese Technologie müssen wir aber gesehen und verstanden haben, um zu beurteilen, wie eine rechtsstaatlich korrekte Rechtsgrundlage aussehen kann - wenn wir sie überhaupt wollen. (...)