Frage an Dieter Wiefelspütz von Henning H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
nach meiner Kenntnis wurde die Online-Durchsuchung ursprünglich mit der Terrorismus-Bekämpfung begründet.
Ich persönlich gehe davon aus, dass aus deren speziellem und hohen Sicherheitsbedarf - eben nicht entdeckt zu werden - entsprechende Maßnahmen bzgl der verwendeten Rechner getroffen werden. Vermutlich solche, die einer Privatperson nur - nicht unbedingt im notwendigen Maß kompetent - mit finanziell wesentlichem Aufwand zugänglich ist.
Als Beispiel sei die Verwendung einer unüblichen und vielleicht auch üblicherweise sichereren Plattform genannt und/oder die Verwendung von Firewalls und deren kompetente Konfiguration.
Ist es also zum Schluss eine Frage der eingesetzten Technik wie leicht und ob man überhaupt mit den Mitteln der Online-Durchsuchung überwacht werden kann?
Greift unter dieser Prämisse diese Maßnahme überhaupt wenn Terroristen durch geeignete Maßnahmen und Verhaltensweisen die Installation eines Bundestrojaners praktisch unmöglich machen werden?
Mir erscheint die Terrorismusbegründung als U-Boot, als Deckmantel für die Einführung obwohl man diese Maßnahme schon jetzt für ganz andere Einsatzbereiche vorsieht.
Sollte die Online-Durchsuchung in Richtung Bagatellvergehen ausgeweitet werden, wird letztlich der Drogenboß, der sich einen Rechner entsprechend konfigurieren und sich Benutzungsrichtlinien erstellen lässt, _nicht_ erwischt, während - ich karrikiere - der Brenner von einigen CD-Privatkopien (bewusst _keine_ Anführungszeichen!) mit einem Gerichtsverfahren belegt wird?
Nicht dass das in anderen Bereichen nicht schon so wäre aber es wäre ein _weiterer_ Bereich.
MfG Henning Hucke
Sehr geehrter Herr Hucke,
wir stehen ganz am Anfang der Beratungen zur Online-Durchsuchung. Ich kann Ihnen nicht sagen, wann ein Ergebnis vorliegt. Es gibt gegenwärtig beim BKA nicht einmal eine ausgereifte Technologie für die Online-Durchsuchung. Diese Technologie müssen wir aber gesehen und verstanden haben, um zu beurteilen, wie eine rechtsstaatlich korrekte Rechtsgrundlage aussehen kann - wenn wir sie überhaupt wollen. Ich kenne niemanden, der die Online-Durchsuchung für die Aufklärung von Bagatelltaten einsetzen will. Das ist rechtsstaatlich überhaupt nicht darstellbar. Es wird auch das Telefon nicht überwacht, wenn jemand falsch geparkt hat. Selbstverständlich kann man sich mehr oder weniger perfekt gegen Online-Durchsuchungen schützen. Das spricht freilich nicht gegen eine solche Methode. Man kann sich relativ einfach das Abhören des Telefons verhindern. Gleichwohl werden durch dieses Instrument unverzichtbar wichtige Ermittlungserfolge erzielt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz