Sehr geehrter Herr Stang,
warum sollte ich einem Menschen antworten, dem es an Respekt fehlt?
Frohe Ostern!
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
Sehr geehrter Herr Stang,
warum sollte ich einem Menschen antworten, dem es an Respekt fehlt?
Frohe Ostern!
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
(...) Im Übrigen bin ich ein dezidierter Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, damit schwere und schwerste Straftaten aufgeklärt werden können. Ich habe keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung, wenn es um schwere und schwerste Straftaten geht. (...)
(...) Diese Regelung gilt auch für Datensicherungssysteme, sogenannten Backups. Ein Speichern der Fingerabdruckdaten auf Sicherungsbändern ist daher nicht zulässig und muss durch die Passbehörden ausgeschlossen werden. (...)
(...) Ich hätte mir eine solche Behördenspeicherung gewünscht, um eine erleichterte Handhabe gegen gefälschte Ausweispapiere zu haben. Ich bin sicher, dass die Behörden diesen Datenbestand - wenn sie ihn anlegen dürften - gegen unbefugten Zugriff aus dem Ausland zuverlässig schützen könnten. (...)
(...) Das Führen des von Ihnen beschriebenen Messers am Gürtel ist nach dieser Novellierung des Waffengesetzes verboten. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die in § 53 Abs. (...)
(...) Wie Sie dem Schreiben entnehmen konnten, ist das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick grundsätzlich verboten. Sie müssten folglich künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem darstellen, für den Spazierstock beim Waldspaziergang, für die Zweige des Osterstrauß es oder auch für das Butterbrot beim Picknick ein Messer zu verwenden, dessen Klingenlänge auch nach dem neuen Waffengesetz zugelassen ist, sprich dessen Klinge die vorgeschriebenen 12 cm Länge nicht überschreitet. (...)