Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
aus der Presse konnte ich entnehmen, daß Sie die Entscheidung des BVerfG zur Vorratsdatenpeicherung nicht für überraschend halten.
Laut abgeordnetenwatch haben Sie selbst sich bei Abstimmung enthalten oder waren nicht anwesend.
Ich frage mich, wie Ihre Bemerkung (nicht überraschend) sich mit Ihrem Abstimmungsverhalten in Übereinstimmung bringen läßt. Hätten Sie bei erheblichen Zweifeln als Experte auf dem Gebiet Sicherheit nicht alles daran setzen müssen, dagegen zu stimmen (stimmen zu können)?
MfG
Thomas Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
mich hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht überrascht, weil ich Anhaltspunkte hatte, die Sie nicht haben oder hatten.
Im Übrigen bin ich ein dezidierter Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, damit schwere und schwerste Straftaten aufgeklärt werden können. Ich habe keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung, wenn es um schwere und schwerste Straftaten geht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter
Wiefelspütz, MdB