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(...) Denn zum einen kann die jeweilige Behörde ja nicht voraussehen, dass ein Betroffener nicht doch von allen 16 Verfassungsschutzbehörden der Länder Auskunft verlangt. Zum anderen würde eine Verfassungsschutzbehörde, wenn sie partout verhindern will, dass Sie dem Betroffenen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten geben muss, wohl eher versuchen, sich auf einen der in den jeweiligen Gesetzen vorgesehenen Ausnahmetatbestände zu berufen. (...)
(...) Eine militärische Auseinandersetzung mit Iran würde in der Region einen Flächenbrand auslösen und eine unkontrollierbare Kettenreaktion, die weitreichende Folgen hätte. Zudem würde ein Militärschlag gegen den Iran sofort die internationale Einigkeit im Atomstreit mit Teheran zunichte machen, die Hardliner im Iran stärken und den gewaltbereiten islamistischen Kräften in die Hände spielen. (...)
Sehr geehrter Herr Muer,
ich danke Ihnen für Ihr Interesse.