![Lothar Binding Portrait von Lothar Binding](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/spd_binding_lothar-klein.jpg?itok=vRvxvrlf)
(...) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2016 die Verfassungskonformität der Verlustabzugsbeschränkungen bei betrieblichen Termingeschäften in § 15 Abs. 4 EStG geprüft (...)
(...) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2016 die Verfassungskonformität der Verlustabzugsbeschränkungen bei betrieblichen Termingeschäften in § 15 Abs. 4 EStG geprüft (...)
(...) Wenn solche Urteile der nationalen Höchstgerichte Schule machen, zerstört das die europäische Rechtsgemeinschaft. (...)
(...) Meine bislang gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die weitgehend anonyme Kommunikation über eine Plattform oft weder den Fragenden noch den Antwortenden zufrieden stellt. (...)
das Thema des Buß- und Bettages ärgert mich wie Sie auch, da andere Bundesländer sich mit neuen Feiertagen eben nicht an der Finanzierung der Pflegeversicherung beteiligt haben, wir Sachsen aber zahlen müssen.
Sie haben sicher bemerkt, dass ich bei den vielen anderen Frage auch auf Berechnungsbeispiele nicht eingegangen bin. Berechnungsbeispielen liegen bestimmte Verhalten am Markt zugrunde, eine bestimmte Bereitschaft Risiken einzugehen – und in diese Risikobereitschaft müssen Sie künftig das Risiko für Sie nicht verantwortbare Verluste zu machen, miteinrechnen. Dabei können Sie ja auch als Privatanleger Verluste verrechnen, aber nicht in beliebiger Höhe. Das Risiko, das sich aus der möglichen Steuerzahlung ergibt, ist kalkulatorisch miteinzubeziehen.