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Frage von Ronny S. •

Frage an Matern von Marschall von Ronny S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Guten Tag Herr von Marschall,
ich habe eine Frage zur kommenden Co2 Steuer und den damit verbundenen finanziellen Folgen. Wie werden ärmere Menschen, welche sich kein Elektrofahrzeug leisten können, unterstützt damit diese nicht die komplette Last tragen müssen. Denn Menschen mit dem nötigen finanziellen background können sich die kommenden Preiserhöhung leisten bzw auch eine neues Fahrzeug mit Elektroantrieb damit diese nicht die höheren Steuern an Benzinkosten und kfz Steuer tragen müssen um zum Beispiel zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen. Geringverdiener oder ärmere Menschen haben diese Möglichkeit nicht. Wie soll ausgeglichen werden damit hier keine soziale Diskriminierung entsteht und arme nicht stärker belastet werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schaal,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. September, die mich über das Portal Abgeordnetenwatch erreicht hat und in der Sie die Bedeutung einer sozial ausgewogenen Klimapolitik betonen.

Die von Ihnen angesprochene CO2-Steuer bzw. CO2-Bepreisung ist eine der zentralen Maßnahmen der Klimaschutzpolitik. Beginnend bei zehn Euro im Jahr 2021 wird der Preis einer Tonne CO2 jährlich erhöht werden und im Jahr 2026 nach Durchführung einer Auktion schließlich mindestens 35 Euro betragen. Der maximale Preis pro Tonne wird bei 60 Euro liegen. Dadurch werden zwangsläufig auch die Preise für Verbraucher steigen.

Die Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 sollen durch Förderanreize und über Entlastungen an die Bürger zurückgegeben werden. Dies betrifft vor allem Geringverdiener. Das erreichen wir durch:

1. Eine Erhöhung des Wohngeldes für Bezieher um zehn Prozent ab dem 1. Januar 2021.
2. Eine Senkung der EEG-Umlage. Für 2021 beträgt die Entlastung bereits 0,25 Cent pro Kilowattstunde, bis 2023 wird der Betrag auf 0,625 Cent pro Kilowattstunde steigen.
3. Eine Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 um fünf Cent pro Kilometer.

Zudem haben wir im Deutschen Bundestag vor kurzem die Reform der Kraftfahrzeugsteuer beraten. Ziel der Reform ist es, die Nachfrage auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken und so die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Das soll insbesondere durch zwei Maßnahmen erreicht werden: die Steuerbefreiung für E-Autos soll bis Ende 2025 verlängert werden. Das heißt: Autos, die ausschließlich elektrisch betrieben und bis zu diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreit. Die Reform ist aufkommensneutral, d.h., sie wird nicht mit weiteren Kosten verbunden sein. Das heißt, das Gesamtaufkommen der Kfz-Steuer von aktuell rund 9,5 Milliarden Euro soll sich nicht erhöhen. Zudem erhalten Käufer eines E-Autos vom 8. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 einen staatlichen Zuschuss zum Erwerb dieses Fahrzeugtyps. Klar ist in meinen Augen aber, dass wir unsere Technologieoffenheit erhalten. Die Elektromobilität muss sich auf langfristige Sicht ohne Förderung durchsetzen. Schaffen wir die Klimaziele durch eine Effizienzsteigerung des Verbrennungsmotors, kann auch dies der Weg sein.

Sehr geehrter Herr Schaal, ich hoffe ich konnte deutlich machen, dass sich die Politik ihrer Verantwortung für das Klima bewusst ist. Handlungsleitend bleibt der Grundsatz, Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 den Bürgern durch Förderanreize und durch Entlastungen zurückzugeben. Die soziale Fairness beim Klimaschutz ist für mich unabdingbar für die Akzeptanz der Klimapolitik. Aus diesem Grund hat meine Fraktion die oben genannten Entlastungen, die gerade Geringverdienern helfen, durchgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matern von Marschall