(...) Ich möchte hier nicht in eine wissenschaftliche Diskussion über völkerrechtliche Aspekte dieses Konfliktes eintreten. Nur so viel: Auch unter deutschen Völkerrechtlern gibt es in der Karabach-Frage kontroverse Auffassungen, die sich um die alternativen Positionen gruppieren: Hier, im Falle Armeniens, das „Recht auf Selbstbestimmung“ eines Volkes, dort, im Falle Aserbaidschans, das „Recht auf territoriale Integrität“ eines Staates. (...)
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Sehr geehrte Frau Lapp,
(...) Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden aus dem Etat des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) finanziert. Das BMVg legt ebenfalls deren Art und Umfang fest. (...)
(...) Und da wir Grüne wie von Ihnen eingefordert zu unseren inhaltlichen Positionen stehen, habe ich den Vertrag in meiner Abwägung vor der Abstimmung genau an diesen Frage gemessen. Auch mir gefallen einzelne Punkte des Vertrages nicht. Aber eine Bewertung, die nur auf wenige, noch dazu isoliert betrachtete Einzelformulierungen aufbaut springt zu kurz. (...)
(...) Weil ich der Meinung bin, dass nur ein geeintes Europa gemeinsam die Aufgaben der Zukunft lösen kann. (...) Es wird ein engeres Zusammenwirken der nationalen Parlamente und der EU geben. (...)
(...) Wie die Bundesregierung vertritt auch die FDP-Bundestagsfraktion die Meinung, dass die territoriale Integrität Aserbaidschans zu achten und zu bewahren ist – bis die Minsker Gruppe der OSZE eine von allen Konfliktparteien akzeptierte Lösung des Konfliktes findet. Die territoriale Integrität eines unabhängigen und völkerrechtlich anerkannten Staates ist ein hohes völkerrechtliches Gut, das lediglich unter ganz bestimmten und eng abgegrenzten Umständen zur Disposition steht. (...)