(...) Diese Erläuterungen haben - so die Charta - "als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen". Das heißt, der Absatz bildet keine rechtliche Ausnahme von dem in Artikel 2 der Grundrechtecharta festgelegten ausdrücklichen Verbot der Todesstrafe. Die Grundrechtecharta bindet im übrigen auch nur die EU-Institutionen, hat also keine direkte Wirkung auf das Handeln der Mitgliedstaaten. (...)
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(...) Die Verantwortung Deutschlands und seiner Partner in Afghanistan besteht darin, einem seit Jahrzehnten militärisch gebeutelten Land stabile Verhältnisse zu ermöglichen. Niemand würde bereits von einer Zielerreichung ausgehen. (...)
(...) Möglich wurden diese Anschläge, weil sich Afghanistan nach 22-jährigem Krieg und Bürgerkrieg insbesondere unter der Herrschaft der Taliban zu einem Rückzugsraum für Terroristen entwickelt hatte. Der Kampf gegen und der Sturz des Taliban-Regimes waren notwendig, um dafür zu sorgen, dass Terrorgruppen Afghanistan nicht erneut als Rückzugsbereich und Ausgangspunkt für ihre Aktionen nutzen. (...)
(...) Ein "Kündigungsrecht" sieht der Vertrag von Lissabon nicht vor. Die Europäische Union ist kein Kegelverein, in/aus dem man nach Belieben ein- oder austreten kann. Sie ist ein Zusammenschluss von Staaten und hat auch hoheitliche Aufgaben übertragen bekommen. (...)
Lieber Rainer Niehaus,
(...) Die Vorwürfe sind frei erfunden. Persönlich und politisch setze ich mich schon immer ganz entschieden gegen Antisemitismus in jeder Ausprägung ein. (...)