(...) Diese Besorgnis möchte ich so nicht teilen. Volksentscheide sind keine "aus dem Bauch Entscheidungen". Sie haben Prozesscharakter. (...)
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(...) Mein Glaube fließt insofern in vielen Punkten in die Bewertung politischer Sachverhalte ein. Um ein Beispiel zu nennen: die christliche Soziallehre basiert auf dem Prinzip, dass der Mensch mit seiner unveräußerlichen und unantstbaren Würde Mitte und das Ziel der gesellschaftlichen Ordnungen ist. Daraus leitet sich unter anderem ab, dass es eine umfassende Plicht zum Füreinandereinstehen gibt (Solidaritätsprinzip), gleichzeitig aber die Eigenverantwortlichkeit des Menschen nicht vernachlässigt werden darf (Subsidiaritätsprinzip). (...)
(...) Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bekennen sich die Mitgliedsländer zu einer friedlichen Zukunft und zum Schutz der Menschenrechte. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik verfolgt das Ziel eines Ausbaus des Krisenmanagements und der Konfliktvermeidung auf internationaler Ebene und leistet somit einen Beitrag zum Erhalt des Friedens und der internationalen Sicherheit gemäß der Charta der Vereinten Nationen. Der Vertrag von Lissabon setzt diese Auffassung fort und benennt die Sicherung und Förderung von Frieden als eindeutiges Ziel. (...)
(...) 3.) Einer militärische Aufrüstung- sei es weltweit oder nur von einzelnen Ländern- muss entschieden gegengesteuert werden. Das geht nur wenn die Entscheidungen für militärische Unternehmungen auf einer möglichst breiten Basis erfolgen und auch entsprechend kontrollierbar sind. Wenn Alternativen breit diskutiert werden können und wenn die wirtschaftlichen Interessen offen formuliert werden. (...)
(...) ich bin für den Afghanistan-Einsatz, da jedem bewusst sein sollte, dass die Sicherheit und Stabilität Afghanistans sich unmittelbar auf uns auswirken. Afghanistan darf nicht wieder zu einem gescheiterten Staat werden, von dem aus Terroristen gegen uns agieren können. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. Das Gegenteil ist der Fall: Sowohl im Grundgesetz (Grundrechte Artikel 2) als auch im Vertrag von Lissabon (EU-Grundrechtecharta Artikel 2) wird die Todesstrafe ausdrücklich und ohne Ausnahmen in Deutschland bzw. der Europäischen Union verboten. (...)