Frage an Klaus Pfeifer von Thomas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Pfeifer,
ich muß hier ein weiteres Mal auf die Frage #5 von SImon Kowalewski eingehen und auf eine konkrete Beantwortung bestehen.
1. In wie weit sind sie mit dem Lissabonvertrag (EU-Verfassung) vertraut?
2. Wie ist ihr genereller Standpunkt dazu?
3. Wie werten sie im speziellen die, im Vertrag enthaltene, Verpflichtung
zur permanenten militärischen Aufrüstung? (Passus in Art. 42 Abs. 3 des Vertrags, demzufolge sich die Mitgliedstaaten verpflichten, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“)
(Seite 46 dieses PDF-Dokuments: < http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/cg00014.de07.pdf >)
4. Wie werten sie den Entstehungs- und Abstimmungsprozess dieses
Vertrages?
Hallo Herr Siebert,
hier meine Antwortenauf Ihre Fragen:
1.) Die Änderungen in der EU- Verfassung und die Diskussion darüber sind ein wichtiges Thema, das selbstverständlich nicht aus dem Blick verschwinden soll. Generell befürworte ich eine Anpassung der Bedingungen für mehr Demokratie und gerechtere Mitbestimmung entsprechend meinem Grundanliegen und der Grundidee des Willi-Weise-Projektes, mehr direkte Mitbestimmung der Betroffenen und gerechtere Verteilung von Mitbestimmung. Dies gilt auch für die EU-Länder. Ein unterstützenswertes Anliegen ist es das EU-Parlament arbeitsfähiger zu gestalten.
2.) In der Tat richtet sich meine Kritik auf das undemokratische Abstimmungsverfahren der EU-Länder über den Lissabon Vertrag und die restriktive Informationspolitik. (siehe dazu meine
Antwort an Simon )
3.) Einer militärische Aufrüstung- sei es weltweit oder nur von einzelnen Ländern- muss entschieden gegengesteuert werden. Das geht nur wenn die Entscheidungen für militärische Unternehmungen auf einer möglichst breiten Basis erfolgen und auch entsprechend kontrollierbar sind. Wenn Alternativen breit diskutiert werden können und wenn die wirtschaftlichen Interessen offen formuliert werden. Dies spricht gegen die Verlagerung der Entscheidungsebene in das EU-Parlament wie im Lissabon Vertrag vorgesehen.
4.) Die Änderungen, die in Lissabon formuliert wurden sind ein Kompromiss und somit nicht unabänderlich. Es gilt die entsprechenden Abgeordneten im EU-Parlament zu unterstützen. Bei einer Wahlbeteiligung von zuletzt ca 42% ist da noch viel zu tun.
Freundlichst
Klaus Pfeifer