(...) Beim deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialog wird regelmäßig auch über Tibet gesprochen. (...)
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(...) die Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung an Tibetern (u.a. Festnahmen ohne Gerichtsverfahren, wahrscheinlich kein faires Gerichtsverfahren, Ausschluss/Behinderung der Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit, Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit) sind inakzeptabel. (...)
(...) Soweit die Tibetfrage noch nicht fester Bestandteil des deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialoges ist, sollte das Thema Minderheitenschutz insgesamt und damit auch die Rechte der Tibeterinnen und Tibeter fester Bestandteil des deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialogs werden. (...)
(...) Das Prinzip der "Nichteinmischung in innere Angelegenheiten" findet aus unserer Sicht dort seine Grenzen, wo Menschenrechte verletzt werden. Wir betrachten es im Gegenteil als Verpflichtung, aktiv Menschenrechtspolitik zu betreiben. In diesem Sinne setzt sich die FDP seit langer Zeit auch für die Tibeter in der VR China ein. (...)
(...) Diese Erläuterungen haben - so die Charta - "als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen". Das heißt, der Absatz bildet keine rechtliche Ausnahme von dem in Artikel 2 der Grundrechtecharta festgelegten ausdrücklichen Verbot der Todesstrafe. Die Grundrechtecharta bindet im übrigen auch nur die EU-Institutionen, hat also keine direkte Wirkung auf das Handeln der Mitgliedstaaten. (...)