Frage von Resi E. • 23.08.2022
Antwort ausstehend von Albert Füracker CSU
Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 19. August ausgeführt habe, steht die Energiepreispauschale allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben.
Die Gasversorgung kann man sich wie die Torte bei einer Familienfeier vorstellen.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gerne direkt beantworten möchte.
Sie haben mit Ihrer Kritik an der Umlage völlig Recht. Ich übe diese Kritik auch.