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Frage von Evi M. •

Erhalten Empfängerinnen und Empfänger von befristeten Erwerbsminderungsrenten und somit noch im aktiven Dienstverhältnis eine Energiepreispauschale vom Arbeitgeber ausbezahlt?

Diese Frage habe ich bereits gestellt ohne zu präzisieren, ob in diesem Fall der Arbeitgeber auszahlen muss.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 19. August ausgeführt habe, steht die Energiepreispauschale allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben. Die Energiepreispauschale ist grundsätzlich vom Arbeitgeber auszuzahlen. Für die besonderen Umstände einer befristeten Erwerbsminderungsrente empfiehlt sich eine Nachfrage bei der für die Auszahlung Ihrer befristeten Erwerbsminderungsrente zuständigen Stelle, um eine abschließende Klärung zu erreichen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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