(...) Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine wichtige Grundfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Sie ermöglicht es allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, in jedem EU-Land zu gleichen Bedingungen wie die Menschen dort nach Arbeit zu suchen und dort zu leben. (...)
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(...) Zunächst einmal müssen wir bei der Betrachtung der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen auch berücksichtigen, wie die Entwicklung in den letzten Jahren war. (...) Dass trotzdem die Arbeitslosenzahl in Deutschland fast halbiert werden konnte, ist eine gute Entwicklung, die für viele Menschen unmittelbar positive Auswirkungen gehabt hat. (...)
(...) Die Arbeitnehmerfreizügigkeit führt zu volkswirtschaftlich positiven Effekten, auch beispielweise mit Blick auf Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Fast die Hälfte der rumänischen und bulgarischen ArbeitsmigrantInnen gelten als qualifizierte Fachkräfte, 20 % mit Hochschulabschluss als hochqualifiziert. Weniger als ein Viertel von ihnen bezieht steuer- oder beitragsfinanzierte Transferleistungen. (...)
(...) Ihre berechtigte Frage, ob Unternehmen die Zahlung eines Mindestentgelts umgehen können, in dem sie ein Subunternehmen beauftragen, welches weniger zahlt, kann ein Blick in das Gesetz beantworten. Dort sind die Mindestentgelte in § 5 und der Auftrag an Nachunternehmen in § 13 NTVergG geregelt: (...)
(...) Aufgrund dieser demographischen Entwicklung und des herrschenden Fachkräftemangels in Deutschland, ist die Bundesrepublik auf den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland angewiesen. Gerade im Bezug auf den von Ihnen angesprochenen Gesundheitsbereich ist es deshalb wichtig, ausgebildete Fachkräfte aus anderen Ländern anzuwerben oder entsprechend Zugewanderte in Deutschland auszubilden. (...)