(...) tatsächlich tauchen viele Arbeitslose nicht in der offiziellen Statistik auf. Im November 2007 waren 5.921.000 Millionen Menschen in Deutschland Leistungsempfänger, von denen waren jedoch nur 2.832.000 Millionen als arbeitslos geführt. Das hat im im Sozialgesetzbuch III (in dem das ALG I geregelt ist) und Sozialgesetzbuch II (indem das ALG II geregelt ist) jeweils unterschiedliche Gründe, die alte 58er Regelung spielt im Sozialgesetzbuch III die größte Rolle. (...)
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(...) Die Diskrepanz zwischen offizieller Arbeitslosenstatistik und tatsächlicher Arbeitslosenzahl ergibt sich zum einen aus arbeitsmarktentlastenden Maßnahmen der BA und zum anderen daraus, dass Personen, die die Kriterien für den Arbeitslosenstatus nicht erfüllen, auch nicht als arbeitslos gelten. Die Statistik der BA zählt Personen als arbeitslos, die sich arbeitslos gemeldet haben, keine Arbeit mit mehr als 15 Wochenstunden haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen, dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung stehen und zwischen 15 und 65 Jahren sind. (...)
(...) Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt Personen als arbeitslos, die sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende arbeitslos gemeldet haben, keine Arbeit haben (oder eine mit weniger als 15 Stunden pro Woche), eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen, für die Arbeitsaufnahme sofort verfügbar sind und zwischen 15 und unter 65 Jahre alt sind. Mit der Einführung des SGB III im Jahr 1998 wurde diese allgemeine Definition der Arbeitslosigkeit im zweiten Abschnitt des ersten Kapitels in § 16 festgeschrieben. (...)
Sehr geehrter Herr Putz,
ihre E-Mail vom 03. April 2008 möchte ich gerne beantworten, wenn Sie mir bitte ihre private Anschrift per Mail unter max.straubinger@bundestag.de zuleiten.
(...) Es wird für uns beim Ausstieg aus der Atomenergie bleiben! Denn die Erzeugung von Strom durch Atomkraft ist eine Risikotechnologie, macht uns abhängig von Uranimporten, hinterlässt ungelöste Entsorgungsprobleme und leistet keinen Beitrag zum Schutz des Klimas. Für uns stehen Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz im Mittelpunkt einer modernen Energiepolitik. (...)
(...) Ein entsprechendes Gesetz zur Sittenwidrigkeit würde hier Klarheit bringen und Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer schaffen, daher spreche ich mich für eine einfache und praxistaugliche Regelung aus. Wir könnten per Gesetz festlegen, dass sich die Sittenwidrigkeit von Löhnen am soziokulturellen Existenzminimum ausrichtet. (...)