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Michael Fuchs
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Frage von Irmgard R. •

Frage an Michael Fuchs von Irmgard R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Fuchs!
Zwei Nachfragen noch:

Wie soll das Verbot sittenwidriger Löhne genau aussehen und warum machen Sie das nicht längst?

Das Problem der ausländischen Billigarbeiter löst man aber nicht durch Kritik. Was wollen Sie da konkret dagegen machen?!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Irmgard Resch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Resch,

sittenwidrige Löhne sind auch jetzt schon verboten. Allerdings ist dieser Begriff bisher nur wage definiert. Gegenwärtig liegt die Entscheidung bei den Arbeitsgerichten, die von Fall zu Fall abwägen müssen, ob ein Lohn sittenwidrig ist oder nicht. Grundlage ist hier die Formel: ein Stundenlohn, der 30 Prozent unter dem ortsüblichen Tariflohn für diese Branche liegt, gilt als sittenwidrig. Das ist aber für den betroffenen Beschäftigten problematisch: Wer weiß, welcher Tariflohn für diese Branche ortsüblich ist? Welcher Tarifvertrag gilt also als Maßstab, um ein gerechtes Urteil zu sprechen?

Ein entsprechendes Gesetz zur Sittenwidrigkeit würde hier Klarheit bringen und Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer schaffen, daher spreche ich mich für eine einfache und praxistaugliche Regelung aus. Wir könnten per Gesetz festlegen, dass sich die Sittenwidrigkeit von Löhnen am soziokulturellen Existenzminimum ausrichtet. Damit wäre sichergestellt, dass ein Beschäftigter mindestens ein Einkommen erzielt, dass dem Arbeitslosengeld-II-Satz entspricht. Der CDU-Bundesvorstand hat bereits im Januar 2008 einen entsprechenden Beschluss dazu gefasst.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB