(...) Bei der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns haben wir uns vom Gesetzgeber leiten lassen, der den pfändungsfreien Betrag einer Person auf etwa 1.000,00 € festgelegt hat. Kein Gläubiger darf diesen pfändungsfreien Betrag für sich in Anspruch nehmen, deshalb haben wir gesagt, dass durch Arbeit mindestens zu gewährleisten ist, dass jemand diesen pfändungsfreien Betrag bezieht. (...)
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(...) Es gibt bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Rente eine einfache Faustformel: Bezieher von Regelaltersrenten dürfen unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Bezieher sonstiger Renten – also Rentner, die nicht die Regelaltersgrenze vollendet haben – können grundsätzlich bis zu 400 Euro im Monat ohne Auswirkungen auf die Rente hinzuverdienen. (...)
(...) Für die Einführung eines Grundeinkommens müssten riesige Summen bewegt werden. Ich denke, wir sollten realistisch sein und das Geld, was wir haben, in die Absicherung derer investieren, die in einer Notlage sind. (...)
(...) Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK betrifft ja nicht den einzelnen Menschen, auch wenn ein Betrieb nur aus einer Person besteht, sondern den Gewerbebetrieb. Auch sind die IHKs ja keine Vereine oder Verbände, also freiwillige Zusammenschlüsse, sondern öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften, die auch eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, die ansonsten durch staatliche Stellen übernommen werden müssten. (...)
(...) Oft werden solche Modelle in öffentlichen Debatten schön gerechnet, halten aber einer objektiven Überprüfung nicht stand. Statt eines staatlich garantierten Grundeinkommens für jede/n müssen wir viel mehr für die Stärkung und Ausweitung unserer bestehenden Sozialsysteme sorgen, also Arbeitsplätze schaffen, endlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen und insbesondere die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Bevölkerungsschichten verbessern. (...)
(...) Es ist allerdings völlig abwegig, Arbeitsgelegenheiten als Zwangsarbeit zu diffamieren. Zwangsarbeit verletzt die Würde des Menschen. Zwangsarbeit ist unter der Geltung des Grundgesetzes nicht zulässig. (...)