Frage an Dieter Wiefelspütz von Julie E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz
In den vergangenen drei Jahren wurde die Arbeitsgelegenheit MAE als Fördermaßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt massenhaft "verordnet" (etwa 1,2 Millionen EEJ in 2007). Selbst das agentureigene Institut für Arbeitsmarktforschung IAB hat die Sinnlosigkeit dieser Maßnahme festgestellt und bezeichnet sie höchstens als Ultima ratio. Das Institut weist darauf hin, dass die Vermittlungschancen auch zwei Jahre nach Maßnahmeeintritt etwa zwei bis drei Prozentpunkte niedriger liegen als bei Arbeitslosen, die keinen Ein-Euro-Job annehmen mussten.
( http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb0208.pdf )
Nach den bisherigen realen Erfahrungen wird die Arbeitsgelegenheit MAE willkürlich, massenhaft und ohne Einwilligung des Betroffenen angeordnet. Das Hauptziel der Integration in den Arbeitsmarkt oder eine Qualifikation des Betroffenen wird in der Regel nicht erreicht. An der Diskussion fällt auf, dass diese Maßnahme bis heute nicht wegen ihres Zwangscharakters grundsätzlich in Frage gestellt wird. Für kompetente Fachleute steht inzwischen fest: die Arbeitsgelegenheit MAE ist vielfach Zwangsarbeit, die dem Charakter nach weder vom Grundgesetz der BRD (Artikel 12 u. 25), noch von vielen anderen internationalen Abkommen gedeckt ist. Sie widerspricht diesen Abkommen. Ich verweise hierzu z.B. auf das Verbot zur Zwangs- und Pflichtarbeit der Menschenrechtskonvention Art. 23 u. III Art. 8 oder Artikel 2, 1 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930.
( http://www.forced-labour.de/die-ilo )
Wie ist es unter diesem Aspekt möglich, dass viele Mitglieder des Bundestages einem Gesetz (SGB II) zustimmen konnten, in dem sich ein so gravierender Verstoß gegen die anerkannte Menschenwürde und die international anerkannten Menschenrechte befindet? Ist es möglich, dass viele Abgeordnete diese Vereinbarungen gar nicht kennen?
Mit freundlichen Grüßen
Julie Engel
Sehr geehrter Frau Engel,
man kann darüber streiten, ob Arbeitsgelegenheiten ein geeigneter Weg sind, um arbeitslose Menschen wieder in faire Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Es ist allerdings völlig abwegig, Arbeitsgelegenheiten als Zwangsarbeit zu diffamieren. Zwangsarbeit verletzt die Würde des Menschen. Zwangsarbeit ist unter der Geltung des Grundgesetzes nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB