Frage an Gregor Gysi von Hans M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Gysi,
seit einiger Zeit verfolge ich nun schon die mediale Debatte um einen gesetzlichen Mindestlohn (gM) in Höhe von BRUTTO 7,50 EUR bis 8,50 EUR.
dieLINKE betätigt sich ja auch auf diesem Felde sodass die Frage erlaubt sein muss, was ein gM nachhaltig bewirken soll.
Menschenwürdiges Einkommen
Mehr teilhabe am gesellschaftlichem Leben
Würdigung der Arbeitsleistung
Ein verheirateter Familienvater mit einem Kind bekommt bei einem gM in Höhe von
BRUTTO 10,- EUR bei Regelarbeitszeit 160 Std. BRUTTO 1.600,- EUR
Das macht unterm Strich NETTO 1.150 EUR.
Der Familienvater ist wieder bei der ARGE und muss sich nackig machen...
Sie sehen das ich zur Berechnung BRUTTO 10,- EUR genommen habe. Davon ist aber öffentlich überhaupt nicht die Rede.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich bin für eine Diskussion über
einen gM, doch sollte außer der Verpackung (gM) auch der Inhalt (?NETTO?) stimmen, sonst entsteht mit dem Beschluss des gM sofortiger Reformbedarf und das ist nicht vorausdenkende, weitsichtige Politik im Sinne des Bürgers, der sich darüberhinaus Fragen wird, wozu ein gM wenn doch innerhalb derLINKEN Partei das menschenfreundliche Grundeinkommen
debattiert wird.
Ich wäre sehr erfreut eine Antwort zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans
PS. Eigentlich bräuchte man sich mal wieder nur an unterschriebene Verträge
erinnern!
http://menschenrechtsblog.wordpress.com/2007/08/16/artikel-23-der-allgemeinen-erklarung-der-menschenrechte/
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und
befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche
Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende
Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde
entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale
Schutzmaßnahmen.
Sehr geehrter Herr Meier,
Ihre Nachricht vom 4.6. hat mich erreicht.
Bei der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns haben wir uns vom Gesetzgeber leiten lassen, der den pfändungsfreien Betrag einer Person auf etwa 1.000,00 € festgelegt hat. Kein Gläubiger darf diesen pfändungsfreien Betrag für sich in Anspruch nehmen, deshalb haben wir gesagt, dass durch Arbeit mindestens zu gewährleisten ist, dass jemand diesen pfändungsfreien Betrag bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi