(...) Ihr Vorschlag deckt sich im Wesentlichen mit den Überlegungen innerhalb der Union. Wir haben uns schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass beim Zeitpunkt des Rentenzugangs nicht allein das Lebensalter maßgebend sein soll, sondern auch die Lebensarbeitszeit und damit die Zeitdauer, in der die Beiträge entrichtet worden sind. Im Rahmen der Gesetzgebung Mitte der 90`er Jahre unter der unionsgeführten Bundesregierung wurde dies auch umgesetzt. (...)
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(...) Ich kann Ihre Probleme gut verstehen und weiß selbst, als Vater von vier Kindern, dass es nicht immer eine leichte Aufgabe ist. Bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge, der so genannten Riesterrente haben wir gerade für Menschen mit Kindern eine höhere Förderung angelegt. Das hat zur Folge, dass auch kleine Beträge zu einer ordentlichen zusätzlichen Absicherung im Alter führen können. (...)
(...) Hinzu kommen die unterschiedlichsten Fortbildungen und Kurse die durch das "kommunalpolitische Forum", die "Rosa-Luxemburg-Stiftung" sowie den jeweiligen Landesverbänden angeboten werden. Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass die meisten Programme für Mitglieder aller Altersklassen offeriert werden, da man durchaus auch mit 50 Jahren noch einer politischen Hilfestellung zur Bewältigung tagespolitischer Aufgaben bedürfen kann. (...)
(...) Bereits auf dem Bundesparteitag 2000 in Nürnberg hat sich die FDP für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden ausgesprochen. (...) Mit dem Arbeitslosengeld II haben wir einen faktischen Mindestlohn. (...)
(...) Darüber hinaus kommt es besonders auf den Arbeitnehmerschutz an, basierend auf guter Arbeit im Rahmen der Berufsausbildung, abgesicherter Übergänge im Berufsleben, der Altersteilzeit und der Mindestlöhne im Kampf gegen Lohndumping. Wer Vollzeit arbeitetVollzeit arbeitetn seiner Arbeit auch leben können. Es gilt, die Arbeitnehmerrechte zu stärken, sei es durch Mitbestimmung, Tarifautonomie oder Streikrecht. (...)
(...) Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines früheren Arbeitslosengeldbezugs eine Erklärung nach § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III abgegeben hat, besteht diese nur für diesen Arbeitslosengeldanspruch. (...)