Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Peter Dorado D. • 02.05.2011
Antwort von Ernst Dieter Rossmann SPD • 19.05.2011 (...) Meinen Erkenntnissen nach ist der von Ihnen beklagte Fall bzw. die Nachfrage, weshalb beim Bemessungszeitraum mit 365 Tagen und bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes mit 360 Tagen gerechnet wird, bereits Gegenstand von Prozessen vor verschiedenen Sozialgerichten gewesen. Auch das Bundessozialgericht hat hierzu am 6.5.2009 ein Urteil gefällt (Az: B 11 AL 7/08 R) und dieses Verfahren bestätigt (siehe Randnummer 19). (...)
Frage von Peter Dorado D. • 02.05.2011
Antwort von Halina Wawzyniak Die Linke • 05.05.2011 (...) nach Rücksprache mit der zuständigen Referentin der LINKEN Bundestagsfraktion empfehle ich Ihnen, den Klageweg zu beschreiten. Wenn Sie mir eine Mail senden an halina.wawzyniak@bundestag.de würde ich Ihnen gerne sowohl eine diesbezügliche Erklärung aus einem Ratgeber zum SGB III sowie ein Urteil des Bundessozialgerichtes übermitteln. (...)
Frage von Peter Dorado D. • 02.05.2011
Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen CDU Frage von Peter Dorado D. • 02.05.2011
Antwort von Sebastian Blumenthal FDP • 01.07.2011 (...) Eine kurze Anmerkung zum Hintergrund der ALG I-Berechnung: Die von Ihnen angesprochene Regelung ist nicht „von den Politikern so beschlossen“ worden - es handelt sich um eine von der damaligen rot-grünen Bundesregierung initiierte Regelung. Im Zuge der „Hartz“-Gesetze hatte die Rot-Grüne-Bundesregierung im Jahre 2005 die Leistungsdauer des ALG I an die Dauer der Anwartschaft angeglichen - wobei für die Anwartschafts- und die Leistungsdauer ein kaufmännisches Jahr zu Grunde gelegt worden ist. Einfach ausgedrückt: Wer innerhalb der „Rahmenfrist“ 360 Tage lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, erwirbt einen Anspruch auf ALG I - für eine Dauer von ebenfalls 360 Tagen. (...)
Frage von Oliver K. • 02.05.2011
Antwort von Claudia Roth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.07.2011 (...) die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa ist eine große Errungenschaft in jeder Hinsicht. Nicht die Freizügigkeit führt zu sinkenden Löhnen, sondern das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns. Nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn ist es möglich, bestimmte Standards auf dem Arbeitsmarkt und im Alltag der Arbeitnehmer einzuhalten. (...)
Frage von Frank T. • 30.04.2011
Antwort von Andreas Mattfeldt CDU • 10.05.2011 Sehr geehrter Herr Thamm,