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Frage von Peter Dorado D. •

Frage an Ursula von der Leyen von Peter Dorado D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

bei Ihrem Antwortverhalten (198/1) hier im "Abgeordnetenwatch" erwarte ich eigentlich keine Antwort. Dies zeigt mir Ihre grundsätzliche Einstellung zum Wähler!

Hier meine Frage:
vor einigen Tagen bekam ich den Leistungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit betreffend meines zu erwartenden ALG III.
Hier ist mir bei der Berechnung eine schreiende Ungerechtigkeit aufgefallen. Ich habe Widerspruch eingelegt und bekam nach 10 Tagen einen Bescheid das die Berechnung so richtig ist weil von den Politikern so beschlossen.
Die Berechnung erfolgt dermassen das die Summe der arbeilosenversicherungspflichtigen Gehälter der letzten 12 Monate durch 365 geteilt wird, dies ist dann das brutto Bemessungsgeld. Hiervon werden die in §133 Abs. 1 SGB III angeführten pauschalen Abzügen reduziert, von dem dann sich ergebenden Leistungsentgelt bekommt der Versicherungsnehmer 60% als netto Leistungsentgelt ausbezahlt. Dies wird aber nur für 360 Tage im Jahr gezahlt!! (§134 Satz 1 und 2 SGB III)
5 Tage die hier einfach Unterschlagen werden!!
Berechnung: ALV pflichtige Gehälter - 48052,25, 1/365 = 131,65 Abzüge 43,81 Netto1 87,84 hiervon 60% 52,70
Praxis: 52,70 x 360 = 18973
bei 365 Tagen : 19235 Unterschied 272,- !!
Es kann doch nicht angehen das der Versicherungsnehmer hier durch ein simples rechen Spiel um so viel Geld "betrogen" wird.

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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