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Halina Wawzyniak
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Frage von Peter Dorado D. •

Frage an Halina Wawzyniak von Peter Dorado D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,

vor einigen Tagen bekam ich den Leistungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit betreffend meines zu erwartenden ALG III.
Hier ist mir bei der Berechnung eine schreiende Ungerechtigkeit aufgefallen. Ich habe Widerspruch eingelegt und bekam nach 10 Tagen einen Bescheid das die Berechnung so richtig ist weil von den Politikern so beschlossen.
Die Berechnung erfolgt dermassen das die Summe der arbeilosenversicherungspflichtigen Gehälter der letzten 12 Monate durch 365 geteilt wird, dies ist dann das brutto Bemessungsgeld. Hiervon werden die in §133 Abs. 1 SGB III angeführten pauschalen Abzügen reduziert, von dem dann sich ergebenden Leistungsentgelt bekommt der Versicherungsnehmer 60% als netto Leistungsentgelt ausbezahlt. Dies wird aber nur für 360 Tage im Jahr gezahlt!! (§134 Satz 1 und 2 SGB III)
5 Tage die hier einfach Unterschlagen werden!!
Berechnung: ALV pflichtige Gehälter - 48052,25, 1/365 = 131,65 Abzüge 43,81 Netto1 87,84 hiervon 60% 52,70
Praxis: 52,70 x 360 = 18973
bei 365 Tagen : 19235 Unterschied 272,- !!
Es kann doch nicht angehen das der Versicherungsnehmer hier durch ein simples rechen Spiel um so viel Geld "betrogen" wird.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr During,

nach Rücksprache mit der zuständigen Referentin der LINKEN Bundestagsfraktion empfehle ich Ihnen, den Klageweg zu beschreiten. Wenn Sie mir eine Mail senden an halina.wawzyniak@bundestag.de würde ich Ihnen gerne sowohl eine diesbezügliche Erklärung aus einem Ratgeber zum SGB III sowie ein Urteil des Bundessozialgerichtes übermitteln. Sie könnten dann - sofern sie klagen - Ihre Klage mit der kompletten Bezugnahme einreichen. Allerdings möchte ich Ihnen auch empfehlen, einen Anwalt/eine Anwältin einzuschalten. Die Kostenübernahme sollte gesichert sein, da es eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak