(...) vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unseren Positionen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt. Ich will Ihnen gerne erläutern, warum die Grüne Bundestagsfraktion in der Mehrheit für die beiden neuen Instrumente der Euro-Rettung gestimmt hat. (...)
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(...) Sicher ist: Kein Beschluss ist gegen die Stimme Deutschlands durchsetzbar. So ist beispielsweise in Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag vorgesehen, dass das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals regelmäßig überprüft werden. Änderungen erfordern einen einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats, in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Finanzminister, welche die gewählten Regierungen der Eurostaaten repräsentieren, vertreten sind. (...)
(...) So soll zum Beispiel verhindert werden, dass ein Staat, der mit der Entscheidung einer internationalen Organisation nicht einverstanden ist, diese Entscheidung durch gerichtliche Verfahren oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren boykottiert. Vor diesen Hintergrund erscheint mir die Immunität für dienstliche Handlungen der ESM-Bediensteten sinnvoll. (...)
(...) Ich kann den Vertrag nicht ändern oder ergänzen oder eine ganz andere Lösung fordern, sondern ich muss abwägen, ob der Vertrag mehr Nutzen oder mehr Schaden bewirkt. Der Fiskalpakt ist bei weitem nicht ideal: Er liefert weder eine kurzfristige Lösung gegen den Zinsdruck noch geht er die eigentlichen Ursachen der Banken- und Finanzkrise an, sondern er zielt allein auf die Staatsschuldenkrise. Dennoch stimme ich mit Ja. (...)
(...) Diese Verfassungsexperten haben meine Befürchtungen, insbesondere im Hinblick auf die Ewigkeitsbindung, zerstreut. Der Pakt enthalte zwar keine Kündigungsklausel, dies sei bei völkerrechtlichen Verträgen (die wir zu einer Vielzahl haben, bspw. Schengen) auch nicht üblich. (...)
(...) Die Bundesregierung kontrolliert über ihr Mitglied im Gouverneursrat die Verwendung der Gelder des ESM. (...) Eine Lücke sehe ich nur insoweit, als der Gouverneursrat auch bei Anwesenheit von zwei Drittel der Stimmrechte entscheiden kann. (...)