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Ulrike Gottschalck
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Frage von Norbert S. •

Frage an Ulrike Gottschalck von Norbert S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Gottschalck,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Vieleicht kann ich zu Ihrer Meinungsfindung mit meinem Standpunkt der, der von vielen besorgten Bürgern ist helfen.

Wenn man sich die Mühe gemacht hat und den Vertrag zum ESM gelesen hat bleibt eigendlich nur ein Fazit übrig:
1.) Der ESM schreibt die unbeschränkte Haftung Deutschlands fest.
2.) Wir, die Bürger, verlören unsere demokratischen Grundrechte, da Sie und Ihre Parlamentskollegen nichts mehr zu sagen hätten. Die, die dann das Sagen haben können wir nicht wählen ( ESM-Direktorium, ESM-Gouverneursrat, EZB, EU-Kommission und EU-Rat ).

Was hat das dann noch mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu tun ?

Mit freundlichen Grüßen
N. Steinbrecher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinbrecher,

die Verfassungsfragen haben auch mir Sorge bereitet. Ich hatte jedoch das große Privileg mit unterschiedlichsten Experten, die pro und kontra waren, zu diskutieren. Diese Verfassungsexperten haben meine Befürchtungen, insbesondere im Hinblick auf die Ewigkeitsbindung, zerstreut. Der Pakt enthalte zwar keine Kündigungsklausel, dies sei bei völkerrechtlichen Verträgen (die wir zu einer Vielzahl haben, bspw. Schengen) auch nicht üblich. Das bedeute aber nicht, dass wir uns für die Ewigkeit binden. Nationales Recht stehe über völkerrechtlichen Verträgen, Deutschland könne dagegen verstoßen. Das nennt man dann Wegfall der Geschäftsgrundlage. Da die Juristerei jedoch keine Physik ist, wo man Thesen eindeutig belegen kann, begrüße ich es sehr, dass die Verträge nun auch vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden und warte gespannt auf die Ergebnisse.
Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gottschalck