(...) Die Weiterbildungsaktivitäten werden über gemeinnützige Tochtergesellschaften angeboten, die nach Aussage der IHK "nur einen äußerst geringen Zuschuss" erhalten. Das Argument, mit den eigenen IHK-Beiträgen werde den Mitgliedsunternehmen Konkurrenz gemacht, ist wohl so nicht zu halten. Zudem hebt die IHK hervor, dass es nicht in ihrem Sinne ist, eine Konkurrenzsituation zu Ihren geschäftlichen Aktivitäten aufzubauen und sie "primär qualitativ hochwertige Wirtschaftsförderung betreiben" möchte. (...)
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(...) Die Industrie- und Handelskammern bieten die Gewähr für eine starke und branchenunabhängige Interessenvertretung deutscher Unternehmen, auch und gerade vor dem Hintergrund der Globalisierung. Die Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern hat das Bundesverfassungsgericht in 2001 mit überzeugenden Gründen bestätigt. Möglicher Reformbedarf bei den Industrie- und Handelskammern sollte in enger Abstimmung mit der Wirtschaft ermittelt und umgesetzt werden. (...)
(...) Die Organisation der Unternehmen in Deutschland in einer Selbstverwaltungskörperschaft soll Sachverstand und Interessen bündeln, sie strukturiert und ausgewogen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozeß einbringen und gleichzeitig den Staat in der Wirtschaftsverwaltung entlasten. Die Selbstverwaltung der Wirtschaft kann derzeit aber nur im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft funktionieren. Anderenfalls müßten Aufgaben, die den Kammern durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind, von der Staatsbürokratie erfüllt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Gebske,
Sehr geehrter Herr Heddergott.
Sehr geehrte Frau Rogall,