Frage von Dennis R. • 07.05.2021

Antwort von Mario Czaja CDU • 10.05.2021
(...) Enteignungen schaffen keine neuen Wohnungen. (...)
(...) Enteignungen schaffen keine neuen Wohnungen. (...)
(...) zuständig ist das Bezirksamt Eimsbüttel, dort das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung. (...)
(...) Natürlich kommt es, wenn der Senat ein Bebauungsplanverfahren an sich zieht, so manches mal zu strittigen Diskussionen mit dem betroffenen Bezirk (...)
Die Frage der Zuständigkeiten beim Wohnungsbau ist in Berlin leider abhängig von den Randbedingungen beim einzelnen Projekt.
(...) Ja es kommt darauf an wer baut, wem der Grund und Boden gehört und auf welcher Grundlage (Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB) gebaut wird. (...)