Frage an Mario Czaja von Dennis R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sie schreiben auf ihrer Website "https://www.mario-czaja.de/genossenschaften/":
"Mehr als 1/4 aller Wohnungen in Marzahn-Hellersdorf befinden sich im Eigentum von Genossenschafts-mitgliedern; soviel wie in keinem anderen Bezirk. Wenn es nach der Initiative ‚Deutsche Wohnen & Co Enteignen‘ und der Linkspartei geht, ist damit bald Schluss!"
Bitte erklären Sie mir, aus welchen Quellen sie diese Informationen beziehen (insbesondere die Pläne der genannten Gruppen gegen Genossenschaften vorzugehen). Ich möchte gerne aus meiner Filterblase ausbrechen, brauche dafür aber nachvollziehbare Fakten.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Enteignungen schaffen keine neuen Wohnungen. Wir wollen dafür sorgen, Wohnungsgenossenschaften wirklich zu unterstützen und zu fördern. Dies umfasst die Prüfung steuerlicher Entlastungen oder Förderungen für Mitglieder als auch die Unterstützung bei der Suche nach Flächen für den Neubau. Gerade hier wurden die Wohnungsgenossenschaften in Berlin allein gelassen.
Das Volksbegehren „DW & Co. enteignen“ beabsichtigt Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand zu enteignen. Im Gegensatz zu einer früheren Langfassung ist in der derzeit ausgelegten Fassung für die Unterschriftensammlung keine Rede mehr einer Ausnahme für Genossenschaften. Es wurden lediglich wenige Ausnahmetatbestände benannt, die aus Sicht von Genossenschaften und auch meiner Ansicht nach nicht oder nicht vollumfänglich auf Genossenschaften zu treffen.
So gehören Genossenschaften bspw. den Mitgliedern und nicht den Mietern. Damit trifft die Formulierung „Unternehmen im kollektiven Besitz der Mieterschaft“ auf Genossenschaften nicht zu. Ebenso wenig ist es durch das Kriterium der Gemeinwirtschaftlichkeit oder die Beschränkung auf Unternehmen mit Gewinnorientierung eine wirksame und rechtssichere Ausnahme für Genossenschaften möglich, da sie für ihre Mitglieder Gewinner erwirtschaften und auch Anteile auszahlen können, sowie Gewinne für Investitionen in den Bestand oder den Neubau erwirtschaften.
In Berlin wurde auch bei Vorhaben wie Mietendeckel oder Zweckentfremdungsgebot behauptet, man könne Genossenschaften von diesen Regelungen ausnehmen. Doch am Ende blieb von diesen Versprechungen nichts übrig. Daher teile ich die Sorge der Genossenschaften, dass auch sie von der Enteignung betroffen sein können.
Eine Reihe an Fachbeiträgen haben sich damit auch beschäftigt. Einen der umfangreichsten Artikel dazu finden Sie hier: (3) "DW enteignen"-Aktivisten schicken Rechtsanwälte: Streit um mögliche Vergesellschaftung von Wohngenossenschaften eskaliert - Berlin - Tagesspiegel
Mit freundlichen Grüßen
Mario Czaja