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Frage von Christoph S. •

Frage an Hendrikje Klein von Christoph S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sind nun die Bezirke oder Zentral-Berlin zuständig, wenn neue Wohnungsbauprojekte gegen die Forderungen der Anwohner durchgesetzt werden sollen? Oder ist das unsicher und jedes Mal anders?

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Sehr geehrter Herr S.,

Ja es kommt darauf an wer baut, wem der Grund und Boden gehört und auf welcher Grundlage (Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB) gebaut wird.
Wenn die landeseigenen Wohnungsunternehmen (zB HOWOGE) bauen, dann gilt die Kooperationsvereinbarung in der auch die informelle Beteiligung der Bürger:innen geregelt ist. Wenn ein privates Unternehmen baut, dann gibt es eine formelle Bürgerbeteiligung, wenn es einen Bebauungsplan gibt. Und wenn ein privates Unternehmen auf einem privatem Grundstück nach § 34 BauGB baut, dann gibt es leider keine Bürgerbeteiligung. Es gibt leider auch noch mehr Möglichkeiten, als die drei von mir genannten. Was ist es denn in Ihrem Fall?

Herzliche Grüße
Hendrikje Klein

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