Frage an Stefanie Remlinger von Christoph S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sind nun die Bezirke oder Zentral-Berlin zuständig, wenn neue Wohnungsbauprojekte gegen die Forderungen der Anwohner durchgesetzt werden sollen? Oder ist das unsicher und jedes Mal anders?
Sehr geehrter Herr Strebel,
danke für Ihre Anfrage, die Sie mir vermutlich als Direktkandidatin im Wahlkreis 9 in Pankow stellen. In Ihrer Frage haben Sie die Antwort schon angedeutet:
Es gibt beide Fälle. In der Regeln entscheiden die Bezirke, aber der Senat (konkret die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) kann ein Bebauungsplanverfahren an sich ziehen, wenn sie dies im dringenden Gesamtinteresse Berlins für nötig hält. Das ist im § 7 des AGBauGB in Verbindung mit dem § 13a des AZG geregelt.
Natürlich kommt es, wenn der Senat ein Bebauungsplanverfahren an sich zieht, so manches mal zu strittigen Diskussionen mit dem betroffenen Bezirk. Aktuell gibt es solch einen Streitfall in Pankow in Bezug auf die zusätzliche Bebauung der Gesobau am Schloßpark (Block: Ossietzkystraße, Am Schloßpark, Kavalierstraße und Wolfshagener Straße). Oft geschieht es aber auch in völligem Einvernehmen.
Ich weiß nicht, ob ein solcher konkreter Fall Anlass Ihrer Frage war?
Beste Grüße,
Stefanie Remlinger