Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
die Abgeordneten haben auch nach dem jetzigen Wahlrecht die Möglichkeit eine Rückmeldung der Wählerschaft auf die geleistete Arbeit zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
die Abgeordneten haben auch nach dem jetzigen Wahlrecht die Möglichkeit eine Rückmeldung der Wählerschaft auf die geleistete Arbeit zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
Hallo,