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(...) mit meiner Bemerkung ist gemeint, dass es bei Bankgeschäften nicht zu Diskriminierungen auf Grund erkennbarer Religionszugehörigkeit kommen darf. Das kann dann der Fall sein, wenn die Banken die Religionszugehörigkeit zur Grundlage etwa von Risikoberechnungen machen und damit im schlimmsten Fall beispielsweise Kreditvergaben an verteuerte Konditionen knüpfen oder sogar ganz verweigern würden. (...)
(...) Denn es ist zwingend notwendig, einen neuen Verbotsantrag nur dann zu stellen, wenn dieser auch gute Aussichten auf Erfolg hat. Sonst besteht die Gefahr, dass die NPD eine erneute Einstellung des Verfahrens aus formalen Gründen in der Öffentlichkeit nutzt, um sich als verfassungskonform zu verkaufen. (...)
(...) Ein Verbotsverfahren darf nicht aus Gründen der politischen Opportunität eingeleitet werden. Die Wahlerfolge der NPD waren Entscheidungen der Wählerinnen und Wähler. Nur wenn wir analysieren, warum Menschen so entschieden haben, können wir dies bei künftigen Wahlen verhindern. (...)
(...) Die Bekämpfung des politischen Extremismus, unabhängig davon aus welcher ideologischer Richtung er kommt, hat für die CDU/CSU-Fraktion höchste Priorität. (...) Dem haben die Fraktionen des Bundestages und der Bundesrat mit den NPD-Verbotsanträgen Rechnung getragen, welche 2003 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen wurden. (...)
Sehr geehrter Herr Wandschneider,
vielen Dank für Ihre Frage.