Frage an Christa Goetsch von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Goetsch,
am 13. März 2007 hat der Senat das Zustandekommen der beiden Volksbegehren „Hamburg stärkt den Volksentscheid - Mehr Demokratie“ und „Hamburg rettet den Volksentscheid - Mehr Demokratie“ offiziell festgestellt.
Durch diese "rechtzeitige" Feststellung ist ausgeschlossen, dass die beiden Volksabstimmungen zwingend zusammen mit der Bürgerschaftswahl 2008 stattfinden müssen, da das Ende der nachfolgenden Fristen nicht in die "parlamentarische Sommerpause" vom 15. Juni bis zum 15. August (§ 18 Abs. 5 VAbstG) fällt.
Da in der dreimonatigen Zeit vor einer allgemeinen Wahl keine Volksabstimmungen stattfinden dürfen (§ 18 Abs. 5 VAbstG), kann nur noch die Bürgerschaft durch Festlegung des Wahltermins für die Bürgerschaftswahl 2008 dafür sorgen, dass die Volksabstimmungen zusammen mit der Bürgerschaftswahl durchgeführt werden müssen. Denn die Neuwahl der Bürgerschaft kann frühestens 46 Monate nach Beginn der laufenden Legislaturperiode (17.03.2004) - und muss spätestens 48 Monate danach - durchgeführt werden (Art. 10 Abs. 2 Verfassung FHH).
Nun meine Fragen.
Setzt sich die GAL-Fraktion dafür ein, dass der Senat frühzeitig einen Wahltermin für die Bürgerschaftswahl 2008 vorschlägt, so dass die Bürgerschaft diesen ebenfalls frühzeitig bestimmen kann?
Ist es aus Kostengesichtspunkten nicht eine gebotene Pflicht von Senat und Bürgerschaft den Wahltermin so zu wählen, dass Volksabstimmungen und Bürgerschaftswahl zusammen stattfinden, um doppelte Kosten zu vermeiden?
Welche Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Abgeordneten, der Bürgerschaft und des Senats sehen Sie in Bezug auf die "Direkte Demokratie", wenn die Volksabstimmungen und die Bürgerschaftswahl 2008 getrennt durchgeführt werden?
Mit freundlichen Grüßen
- Ronald Saß -