Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von ulrike b. • 07.11.2007
Antwort von Christian Carstensen SPD • 28.11.2007 (...) Ich möchte Sie jedoch auf die Antwort von Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, verweisen, der Ihre Frage ebenfalls auf abgeordnetenwatch.de beantwortet hat. Nach eigener Recherche erhielt ich ebenso die Angabe des Bundesjustizministeriums, dass die Freigabe des Gutachtens vom Ministerium bislang nicht autorisiert worden ist. (...)
Frage von ulrike b. • 07.11.2007
Antwort von Michael Bürsch SPD • 09.11.2007 Sehr geehrte Frau Brackmeyer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.
Frage von ulrike b. • 07.11.2007
Antwort von Sebastian Edathy SPD • 09.11.2007 (...) Auch ich würde es für sinnvoll erachten, wenn das von Ihnen angesprochene Gutachten zur polizeilichen Nutzung von Telekom-Verbindungsdaten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafecht vor der heute stattfindenden Abstimmung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ (Bundestags-Drucksache 16/5846) dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden wäre. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums war dies aufgrund fehlender Autorisierung aber bislang nicht möglich. (...)
Frage von ulrike b. • 07.11.2007
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 07.11.2007 (...) ich bin ein entschiedener, überzeugter Befürworter der gesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung. (...)
Frage von ulrike b. • 07.11.2007
Antwort von Ortwin Runde SPD • 04.01.2008 (...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. (...)
Frage von Kay S. • 07.11.2007
Antwort von Frank Spieth DIE LINKE • 09.11.2007 (...) finde ich die Debatte darum vor allem in einem Punkt geradezu verlogen. Während man sich nämlich bei der elektronischen Gesundheitskarte bemüht, alle Risiken für die Datensicherheit der Patientinnen und Patienten auszuschließen, führt man diese Bemühungen mit dem Telekommunikationsüberwachungsgesetz ad absurdum. Denn Ärzte sollen, im Gegensatz zu Anwälten und Abgeordneten, nicht von der Überwachung ausgenommen werden. (...)