Frage an Sebastian Edathy von ulrike b. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Edathy,
könnten Sie bitte zunächst darauf hinwirken, dass vor der Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung dem Bundestag von der Regierung das Gutachten zur polizeilichen Nutzung von Telekom-Verbindungsdaten vorgelegt wird? Da dieses Gutachten fertig ist, wäre das doch eine sachdienliche Voraussetzung bevor man sich in Unkenntnis mit dieser Materie befasst.
Mit freundlichen Grüssen,
Ulrike Brackmeyer
Berlin, den 09.11.2007
Sehr geehrte Frau Brackmeyer,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 7. November 2007.
Auch ich würde es für sinnvoll erachten, wenn das von Ihnen angesprochene Gutachten zur polizeilichen Nutzung von Telekom-Verbindungsdaten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafecht vor der heute stattfindenden Abstimmung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ (Bundestags-Drucksache 16/5846) dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden wäre. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums war dies aufgrund fehlender Autorisierung aber bislang nicht möglich.
Betonen möchte ich, dass von „Unkenntnis“ hinsichtlich der Materie keine Rede sein kann. So fanden im federführenden Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beispielsweise öffentliche Anhörungen zu der Thematik statt.
Insofern halte ich den Gesetzentwurf für „abstimmungsreif“.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB