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Christian Carstensen
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Frage von ulrike b. •

Frage an Christian Carstensen von ulrike b. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Carstensen,

vor Ihnen liegt die gravierende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung. Könnten Sie versuchen, darauf hinzuwirken, dass diese Entscheidung erst dann von Ihnen verlangt wird, nachdem Sie das bereits fertiggestellte Gutachten zur polizeilichen Nutzung von Telekom-Verbindungsdaten einsehen konnten. Es wurde schliesslich bereits vor drei Jahren vom Bundestag von der Regierung gefordert. Welchen Sinn machen solche Gutachten, wenn sie bei solchen gravierenden Entscheidungen nicht vorher zu Rate gezogen werden können, weil sie dem Bundestag vorenthalten werden?

Mit freundlichen Grüssen,
Ulrike Brackmeyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Brackmeyer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. November 2007.

Natürlich wäre es vorteilhafter gewesen, wenn das Gutachten zur polizeilichen Nutzung von Telekommunikation-Verbindungsdaten uns Abgeordneten vor der Abstimmung vorgelegen hätte.

Ich möchte Sie jedoch auf die Antwort von Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, verweisen, der Ihre Frage ebenfalls auf abgeordnetenwatch.de beantwortet hat. Nach eigener Recherche erhielt ich ebenso die Angabe des Bundesjustizministeriums, dass die Freigabe des Gutachtens vom Ministerium bislang nicht autorisiert worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen, MdB