(...) Hat er eine Festlegung innerhalb dieser Frist getroffen, kann der Bundespräsident allerdings aus wichtigen Gründen, also bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände wie etwa Naturereignissen, Unruhen, Seuchen oder Streiks größeren Umfangs den einmal bestimmten Termin wieder aufheben und innerhalb des vom Grundgesetz bestimmten Zeitraums neu festsetzen. Ob der Tod der Spitzenkandidatin einer Partei – wie der der von Ihnen erwähnten Frau Benazir Bhutto – einen solchen wichtigen Grund darstellt, obliegt der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung des Bundespräsidenten. Dabei hätte er insbesondere den Zeitraum zu berücksichtigen, den die Partei der verstorbenen Bewerberin benötigt, um einen neuen Spitzenkandidaten oder eine neue Spitzenkandidatin zu nominieren. (...)
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Sehr geehrte Frau Kraus,
vielen Dank, daß Sie sich so intensiv mit dem Wahlprogramm der LINKEn auseinandersetzen. Gleich zu Ihrer ersten Frage:
(...) Nur hat die Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass Veränderungen in der eigentlichen Politik dadurch kaum zustande kommen. Bei der strategischen Wahl wählt man letztlich nur das vermeidlich kleinere Übel. Eine politische Veränderung wird es somit nicht geben. (...)
(...) Bei den linken ist im Moment eine enorme Aufbruchstimmung, die ja auch ihre Berechtigung hat. Ich befürchte nur, dass die Energie irgendwann zu Ende geht und der Aktionismus nachlässt. Inhaltlich haben wir nicht so eine starke Ausrichtung auf Lohnarbeit., wir wollen auch Familienarbeit als Arbeit anerkennen. (...)
(...) Ich halte die Partei Die Linke für linkspopulistisch, aber nicht für verfassungsfeindlich. Ich kann nicht erkennen, daß die SPD es an einer klaren Abgrenzung gegenüber der Partei Die Linke vermissen läßt. (...)